
Berufsunfähigkeit
Was ist der Unterschied zwischen „Berufsunfähigkeit“ und „Erwerbsunfähigkeit“?
Die beiden Begriffe werden im Sprachgebrauch häufig verwechselt. Tatsächlich gibt es aber gravierende Unterschiede.
Berufsunfähigkeit:
Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte als Folge einer Körperverletzung, einer Krankheit oder allgemeinen Kräfteverfalls dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf oder die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, die seiner Ausbildung, seinen Fähigkeiten und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, auszuüben.
Erwerbsunfähigkeit:
Eine volle Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann.
Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es seit dem Jahre 2001 nicht mehr! Der Staat zahlt im Falle einer Invalidität nur noch eine Erwerbsminderungsrente, die keine Rücksicht auf den erlernten und zuletzt ausgeübten Beruf nimmt.
Ausgenommen von der Gesetzesänderung sind Personen, die bereits vor dem Jahr 2001 eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente bezogen haben. Weiter werden alle Personen, die vor 1961 geboren sind, nach altem Recht bewertet und erhalten eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie in ihrem erlernten Beruf nicht mehr tätig sein können.
| Brutto-einkommen | Halbe Erwerbsminde-rungsrente* | Volle Erwerbsminde-rungsrente** |
| 1.500 | 284 | 567 |
| 2.000 | 378 | 756 |
| 2.500 | 473 | 945 |
| 3.000 | 567 | 1.134 |
| 3.500 | 662 | 1.323 |
| 4.000 | 756 | 1.512 |
| * Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten kann. **Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. |
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